Allgemeine Verkaufs- Liefer- & Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verkäufe von unseren Produkten und gelten, nachdem Sie dem Kunden einmal zugegangen sind, für alle Geschäfte. Änderungen dieser Bedingungen haben ebenso wie mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag mit uns kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt sie schriftlich. Ist der Auftragserteilung unser Angebot vorausgegangen, so kommt der Vertrag durch Erteilung des Auftrages zustande, ohne dass es einer nochmaligen Bestätigung bedarf. Liegt weder Angebot, noch eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, sondern lediglich die Bestellung durch den Kunden, so gilt der Vertrag als geschlossen, sobald wir die Versand- oder Auslieferungsauftrag erteilt haben.
2.2 Verkaufskontrakte sind für die Käufer bindend, wenn nicht innerhalb von 1 Werktag nach Zugang widersprochen wird. Ein Widerspruch ist nur zulässig, wenn der Inhalt des Kontraktes von den getroffenen Vereinbarungen abweicht.

3. Preise
3.1  Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher MwSt.(Ausnahme hierbei stellen Endverbraucher dar) Sämtliche Angebote/Preislisten verstehen sich freibleibend, basierend auf EURO.
3.2 Unabhängig vom Preisangebot gelten für die Berechnung immer die jeweiligen Preise am Tag der Lieferung, wir sind daher berechtigt, allfällige Preisänderungen zwischen Bestellung und Lieferung in Anrechnung zu bringen. Mehrere Käufer haften für die Bezahlung zur ungeteilten Hand. Wir behalten uns das Recht vor, die Versandart zu bestimmen, ansonsten wenn nicht anders angegeben wird AB WERK versendet.

4. Zahlungsbedingungen
Der Rechungsbetrag ist sofort ab dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Alle Zahlungen und Überweisungen haben spesenfrei zu erfolgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Käufer (Händler) verpflichtet, 12% p.a., der Endverbraucher 5% p.a., als Verzugszinsen zu bezahlen. Zahlungen ohne Widmung sind auf die älteste offene Rechnung in Anrechnung zu bringen. Bei Zahlungsverzug tritt in allen Fällen bei Ratenvereinbarung, Terminverlust ein, und allfällig eingeräumte Mengenrabatte verlieren ihre Gültigkeit. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur über besondere Vereinbarung angenommen. Alle damit zusammenhängenden Spesen und Zinsen (z.B. Diskontzinsen und Mahngebühr) sind vom Käufer sofort zu bezahlen. Aufrechnungen gegen den Kaufpreis, aus welchem Rechtsmittel immer sowie Zurückbehaltung des Kaufpreises seitens des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen.

5. Verpackung
Bei den Preisen für 0,75-Liter ist Glas und Verpackung inbegriffen. Sofern nichts anders vereinbart wurde gilt: Alle anderen Emballagen werden bei Lieferung in Rechnung gestellt und bleiben Eigentum des Weingut Zöhrer. Grundsätzlich ist der Käufer verpflichtet, die Emballagen in unbeschädigtem Zustand (fracht- und spesenfrei) innerhalb von 3 Monaten an uns nach Krems zurückzustellen. Diese Klausel gilt jedoch nicht bei Kartonagen.

6. Kommissionsware
Bei der Übergabe der Ware in Kommission sind die verkauften Mengen jeweils am Ende eines jeden Monats abzurechnen. Der Gegenwert ist bis zum 10. des folgenden Monats ohne Abzug zu bezahlen. Wenn die Zahlung nicht bis zum 15. des betreffenden Monats eingegangen sind, sind wir berechtigt den Gesamtsaldo sofort ohne Abzug zur Zahlung zu stellen. Sollte keine Sondervereinbarung über die Verrechnung und Bezahlung der Kommissionsware getroffen worden sein, so wird diese nach 3 Monaten ab Lieferung in einer Rechnung abgerechnet. Bei Preisänderungen erhält der Kunde die Gelegenheit, bei sofortiger Zahlung netto Kassa die Ware zum ermäßigten Preis fest zu übernehmen oder zum erhöhten Preis weiter in Kommission zu behalten. Das Weingut Zöhrer ist jederzeit berechtigt eine Überprüfung des Kommissionslagers vorzunehmen.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware, bis zur Erfüllung aller Forderungen aus unserer und der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, vor.
7.2 Die Vereinbarungen zum Eigentumsvorbehalt gelten solange weiter, bis der Kunde alle Forderungen beglichen hat, die uns zustehen.
7.3 Wir sind auch berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen.

8. Vorbehalt
Wir behalten uns vor, die Auslieferung von eingehenden Bestellungen abzulehnen.

9. Gewährleistung
9.1 Die Feststellung von Mängeln muss uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitteilen, ansonsten können Mängelrügen nicht geltend gemacht werden.
9.2 Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Kunden. 9.3 Korkschäden werden nicht zurück genommen und müssen mit dem jeweiligen Weingut selbst eklärt werden.

10. Sortenwahl
Der Weintenor behält sich bei Ausverkauf einer Sorte die Auslieferung einer gleichen (Jahrgangsänderung) oder ähnlichen Sorte vor. Das heißt, der Weintenor ist berechtigt, eine ähnliche oder gleichwertige Sorte als Ersatz zu liefern.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist in jedem Fall Krems/Donau, Österreich; als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Bezirksgericht Krems/Donau als vereinbart.